Aktuelles

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KLINIKEN DR. VÖTISCH GMBH

1. Anmeldung / Abschluss des Vertrages

Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage eines aktuellen Angebotes bieten Sie den Abschluss eines Vertrages mit der Kliniken Dr. Vötisch GmbH verbindlich an.

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.

Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle, in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung und einer schriftlichen Bestätigung durch die Kliniken Dr. Vötisch GmbH zustande.

2. Bezahlung

Die Kliniken Dr. Vötisch GmbH behält sich vor, bei Anreise eine Anzahlung zu verlangen.

Die Rechnung erhalten Sie am Tag der Abreise und ist gem. der gesetzl. Zahlungspflicht zu begleichen.

Weitere individuelle Gesundheitsleistungen können Sie vor Ort entsprechend unseres Angebotes und nach ärztlicher Beratung buchen. Die Abrechnung der zusätzlichen Leistungen erfolgt ebenfalls mit der Rechnung.

Alle Preise verstehen sich inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des aktuellen Prospektes, des Internets bzw. der Sonderangebote, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reservierung.

Die Kliniken Dr. Vötisch GmbH behält sich Änderungen vor, die auf sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen beruhen und über die der Anmelder  vor der Buchung informiert wird. Nach Vertragsabschluss sind nur unerhebliche Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen gestattet, die dem Anmelder unverzüglich mitgeteilt werden.

4. Umbuchung / Ersatzpersonen

Bis zu Anreisebeginn kann sich der Anmelder bei der Durchführung des Angebotes durch einen Dritten ersetzen lassen.

Wenn 2 Personen ein Doppelzimmer oder 2 Einzelzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle einer zurückgetretenen Person tritt, so sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern.

5. Versicherung

Im Angebotspreis sind keine Versicherungen enthalten.

6. Rücktritt und Kündigung durch die Kliniken Dr. Vötisch GmbH

Die Kliniken Dr. Vötisch GmbH kann den Vertrag vor und nach Anreise fristlos kündigen, wenn der Anmelder aus gesundheitlichen Gründen das gebuchte Angebot nicht wahrnehmen kann bzw. disziplinarische Gründe (Verstoß gegen die Hausordnung) vorliegen.

Die Kliniken Dr. Vötisch GmbH behält den Anspruch auf die erbrachten Leistungen und stellt diese in Rechnung.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden einzelne Leistungen nicht in Anspruch genommen, behält gleichwohl die Kliniken Dr. Vötisch GmbH den Anspruch auf den Angebotspreis.

8. Gewährleistung

Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Anmelder Abhilfe verlangen. Diese besteht in der Beseitigung des Mangels bzw. in der Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung.

Die Kliniken Dr. Vötisch GmbH kann die Abhilfe bzw. Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9. Mitwirkungspflichten

Der Anmelder ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen der Geschäftsleitung unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Anmelder einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Haftung

Es wird keine Haftung für Wertsachen und Geld übernommen.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Bad Mergentheim.