Die Möglichkeiten zu einem Aufenthalt in unserer Klinik
ambulante Rehabilitation der gesetzlichen Krankenkassen
ambulante Vorsorge- und
Rehabilitationskuren nach §23 SGB V
(sog. "Offene Badekuren")
Klinikaufenthalt als Privatpatient
beihilfefähige Heilbehandlungen
Klinikaufenthalt als Begleitperson
Preise, Gesundheitspaket und aktuelle
Angebote
Anschlußheilbehandlungen (AHB)
Wenn ein stationäres
Reha-Verfahren im Anschluß an eine
Krankenhausbehandlung durchgeführt wird, spricht man von einer Anschlußheilbehandlung. Anschlußheilbehandlungen
werden generell von Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung bezahlt. Ihre
Zuzahlung beträgt 10 Euro für längstens 28 Tage. Da Zuzahlungen, die im
Kalenderjahr bereits geleistet wurden (z.B. wegen eines Aufenthalts im
Akutkrankenhaus), angerechnet werden, ist bei AHB-Maßnahmen meistens nur eine
geringe Eigenbeteiligung zu leisten.
Anschlußheilbehandlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach der
Entlassung aus dem Akutkrankenhaus angetreten werden. Ausnahmen sind aus
medizinischen Gründen oder bei lebensbedrohenden Erkrankungen naher Angehöriger
möglich.
In der Regel werden Sie auf die
Möglichkeit einer Anschlußheilbehandlung bereits im Akutkrankenhaus
angesprochen, z.B. von Ihrem Arzt oder einem Sozialarbeiter. Bitte weisen Sie
in diesem Gespräch darauf hin, dass in den Kliniken Dr. Vötisch Anschlußheilbehandlungen bei gastroenterologischen,
orthopädischen und Krebserkrankungen durchgeführt werden können.
Indikationen
Preise
Verträge mit den
Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern
Stationäre Vorsorge- und Reha-Maßnahmen
Nach wie vor hat jeder
Versicherte Anspruch auf stationäre medizinische Vorsorge und
Rehabilitationsleistungen, wenn die medizinischen Voraussetzungen hierfür
vorliegen.
Die reguläre Wartezeit von
4 Jahren zwischen zwei stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen kann
unterschritten werden, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Die Aufenthaltsdauer in
einer Reha-Klinik beträgt im Regelfall 3 Wochen; allerdings ist eine
Verlängerung dann möglich, wenn das Rehabilitationsziel während dieser Zeit
nicht erreicht werden kann.
Die gesetzliche Zuzahlung
beträgt 10 Euro pro Tag. Nahezu die Hälfte aller Versicherten ist aber von der
Zuzahlung ganz oder teilweise befreit. Falls Sie noch keine 18 Jahre alt
sind, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Ausbildungsförderung
oder ähnliche Leistungen beziehen, kein eigenes Einkommen haben oder zwischen
900 Euro und 1500 Euro netto verdienen, sollten Sie sich bei Ihrer
Rentenversicherung oder Krankenkasse erkundigen.
Der Antrag wird von Ihrem
Hausarzt gestellt. Bitten Sie darum, dass der Antrag sorgfältig begründet wird.
Lassen Sie sich nicht entmutigen und bestehen Sie auf Ihrem Recht. Weisen Sie
bereits im Antrag darauf hin, dass Sie in die Klinik Dr. Vötisch in Bad
Mergentheim möchten.
Verträge mit den Krankenkassen und
Rentenversicherungsträgern
Im Rahmen der gesetzlichen
Rentenversicherung werden in den Kliniken Dr. Vötisch medizinische Leistungen
zur Rehabilitation gem. § 15 SGB VI und Sonstige Leistungen gem. § 31 SGB VI
erbracht.
Belegungsvereinbarungen bestehen mit folgenden Kostenträgern: LVA Rheinprovinz,
LVA Schleswig-Holstein, LVA Hannover, LVA Saarland, Bundesknappschaft,
Landwirtschaftliche Alterskassen, Berufsgenossenschaften.
Werden die Kosten von anderen Rentenversicherungsanstalten oder der BfA übernommen, ist die ausdrückliche Zustimmung des
Kostenträgers erforderlich.
Im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung werden in den Kliniken Dr. Vötisch medizinische
Vorsorgeleistungen gem. § 23 Abs. 4 SGB V und medizinische
Rehabilitationsleistungen einschließlich der Anschlußheilbehandlung
gem. § 40 Abs. 2 SGB V erbracht.
Mit den Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V.
Die Kliniken Dr. Vötisch sind vom
Verband der Privaten Krankenversicherungen als sogenannte "gemischte
Anstalt" eingestuft, in der sowohl Sanatoriumskuren
gemäß Ihrem Versicherungstarif als auch krankenhausähnliche Heilbehandlungen (Anschlußheilbehandlungen nach Krankenhausaufenthalten)
durchgeführt werden können. Die vorherige Genehmigung durch den Versicherer ist
erforderlich.
Ambulante
Rehabilitation der gesetzlichen Krankenversicherung
bei muskuloskeletalen Erkrankungen
Die Kliniken Dr. Vötisch sind
seit dem 01.07.2004 als einzige Einrichtung im Main-Tauber-Kreis von den
gesetzlichen Krankenkassen zur Durchführung ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen
nach § 40 Abs. 1 SGB V bei muskuloskeletalen Erkrankungen zugelassen.
Diese Leistung ermöglicht auch Patienten aus dem Umkreis von Bad
Mergentheim, für die eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme nicht in Frage
kommt, eine intensive und hochwertige Nachsorge.
Ambulante
Vorsorge- und Rehabilitationskuren nach §23 SGB V
(sog. "Offene
Badekuren")
Wenn die oben angeführten
Heilbehandlungen für Sie nicht in Frage kommen oder von Ihrem Kostenträger
abgelehnt wurden, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse eine sogenannte
"ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskur" zu beantragen. Bei
dieser Maßnahme, die früher als "offene Badekur" bezeichnet wurde,
übernimmt die Krankenkasse die ärztliche Behandlung und 90 Prozent der
Kurmittelkosten (z.B. Massagen, Bäder, Krankengymnastik). Üblicherweise liegt
Ihre Eigenbeteiligung zu den Behandlungskosten (einschließlich der
Rezeptgebühr) zwischen 20 und 60 €. Ferner sind wir verpflichtet, die Kurtaxe
im Namen der Stadt Bad Mergentheim zu erheben.
Sie werden von einem Kurarzt
betreut, der seine Praxisräume in unserer Klinik hat. Die von ihm verordneten
physiotherapeutischen Maßnahmen erhalten Sie von unseren qualifizierten
Therapeuten ebenfalls in der Klinik.
Selbstverständlich können Sie im
Rahmen einer ambulanten Vorsorge- oder Rehabilitationskur auch in unserer
Klinik untergebracht werden. Für diesen Zweck haben wir das dreiwöchige
Badearztpaket geschnürt. Hierin enthalten sind 21 Übernachtungen mit
Vollpension, bewegungstherapeutische Gruppenveranstaltungen, Entspannungsübungen,
der Besuch von Vorträgen und Seminaren sowie die Nutzung des Schwimmbades und
der Sauna. Ihre Kasse kann für Unterkunft und Verpflegung einen Zuschuss von 13
Euro pro Tag gewähren.
Badearztpaket für 3 Wochen
|
· Badearztpaket pro Person |
1323 Euro |
|
· Badearztpaket für die zweite Person im Zimmer |
903 Euro |
Die zeitliche Verlängerung unseres Badearztpakets ist ohne weiteres möglich.
Bitte sprechen Sie mit uns.
Die Unterbringung in der Klinik ist nur in Verbindung mit
medizinisch-therapeutischen Leistungen möglich.
Klinikaufenthalt als Privatpatient
Auch als Privatpatient sind Sie
in den Kliniken Dr. Vötisch herzlich willkommen. Unser hochqualifiziertes
fachärztlich geleitetes Reha-Team wird alle therapeutischen und diagnostischen
Möglichkeiten einsetzen, um das Behandlungsziel zu erreichen. Die Unterbringung
in der angenehmen persönlichen Atmosphäre einer modernen Privatklinik und
unsere vielfältigen Aktivangebote bieten die beste Gewähr für einen
erfolgreichen Klinikaufenthalt.
Unseren Privatpatienten bieten
wir folgende Alternativen an:
Die Kliniken Dr. Vötisch sind vom Verband der Privaten Krankenversicherungen als sogenannte "gemischte Anstalt" eingestuft, in der sowohl Sanatoriumskuren gemäß Ihrem Versicherungstarif als auch krankenhausähnliche Heilbehandlungen (Anschlußheilbehandlungen nach Krankenhausaufenthalten) durchgeführt werden können. Die vorherige Genehmigung durch den Versicherer ist erforderlich.
Beihilfefähige Heilbehandlungen nach § 7 BhV
Die Klinik Dr. Vötisch ist eine
Krankenanstalt,
Zunächst wenden Sie sich bitte an Ihren Amtsarzt, der die Heilbehandlung befürworten muss. Wenn Ihr Antrag genehmigt ist, sprechen Sie mit uns den Aufnahmetermin ab.
Klinikaufenthalt als Begleitperson
In vielen Fällen ist es aus sozialmedizinischen und psychologischen Gründen von Vorteil, wenn Sie Ihren Angehörigen zum Heilverfahren begleiten. Begleitpersonen haben die Möglichkeit, pflegerische, ernährungstherapeutische und psychosoziale Aspekte der Erkrankung ihres Partners kennenzulernen und nützliche Erfahrungen für das Zusammenleben in der häuslichen Gemeinschaft zu sammeln. Sie werden im Zimmer Ihres Angehörigen untergebracht und können alle Annehmlichkeiten der Klinik nutzen und am Aktivprogramm kostenlos teilnehmen.
Preise, Gesundheitspaket und aktuelle Angebote
Preise
Gesundheitspaket
Neben einer zuverlässigen
pflegerischen Betreuung umfasst das "Gesundheitspaket" der Kliniken
Dr. Vötisch ein fachärztliches Aufnahmegespräch, 3 Massagen, 3 Wärmeanwendungen
(medizinische Bäder oder Fangopackungen), Wirbelsäulengymnastik,
Wassergymnastik, Aqua-Jogging, Walking und Entspannungsübungen. Vorträge,
geführte Wanderungen und beschäftigungstherapeutische Angebote sowie die
Nutzung des Schwimmbades und der Sauna runden Ihren Aufenthalt ab. Im Rahmen
der im Preis enthaltenen Vollpension können selbstverständlich auch spezielle
Diäten berücksichtigt werden.
Pauschalangebot für 6 Tage
|
· Medizinisch-therapeutische Leistungen pro
Person |
225 Euro |
|
· Vollpension pro Person im Einzelzimmer |
360 Euro |
|
· Vollpension pro Person im Zweibettzimmer |
255 Euro |
Die zeitliche Verlängerung unseres Gesundheitspaketes ist ohne weiteres möglich.
Bitte sprechen Sie mit uns.
Die Unterbringung in der Klinik ist nur in Verbindung mit dem
medizinisch-therapeutischen Leistungspaket möglich. Dieses Pauschalkurpaket ist
auch einzeln buchbar.
Aktuelle Angebote
Zu besonders attraktiven
Terminen wie z.B. Weihnachten oder Ostern stellen wir 13-tägige
Spezialarrangements für Sie zusammen. Diese enthalten die Leistungen des
Gesundheitspaketes ergänzt um attraktive Freizeit- und Gruppenaktivitäten. Die
jeweils aktuellen Angebote finden Sie hier.
Grüne Gesundheitswochen 2012 –
„Spezialisierung oder Diversifizierung?“
04. Februar 2012 bis 17. Februar 2012
© 1999 - 2012 Kliniken Dr. Vötisch GmbH