FAQFragen & Antworten: Reha in den Kliniken Dr. Vötisch

Allgemeines zur Reha

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

Anspruch haben Patienten, bei denen eine Reha medizinisch notwendig ist, um ihre Gesundheit zu stabilisieren oder zu verbessern. Die Entscheidung trifft in der Regel der behandelnde Arzt in Abstimmung mit der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger.

Wie wird eine Reha beantragt?

Der Antrag wird in der Regel gemeinsam mit Ihrem Haus- oder Facharzt gestellt und an den zuständigen Kostenträger übermittelt.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Private Versicherungen übernehmen Kosten je nach Vertrag

Was ist der Unterschied zwischen AHB und Reha?

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) folgt direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, während eine Reha auch unabhängig davon beantragt werden kann.

Kann ich mir meine Wunsch-Reha aussuchen?

Ja, Sie haben das Recht, sich Ihre Reha-Einrichtung selbst auszusuchen. Dies bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, eine Einrichtung zu wählen, die Ihren speziellen Bedürfnissen und Vorlieben entspricht. Um dies zu ermöglichen, sollten Sie Ihre Wunsch-Reha auf Ihrem Antrag vermerken. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Präferenz deutlich kennzeichnen, damit dem Kostenträger Ihre Wahl bekannt ist. Zusätzlich können Sie ein Formular beilegen, das Ihre Wahl unterstützt und detailliert beschreibt, warum diese Einrichtung für Sie die beste Option ist. Diese Freiheit ermöglicht es Ihnen, eine Rehabilitationseinrichtung zu wählen, die Ihnen am meisten zusagt und von der Sie sich die besten Heilungschancen versprechen.

Wie oft kann ich eine Reha bekommen?

Der Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation besteht grundsätzlich alle vier Jahre. Das bedeutet, dass Sie in der Regel alle vier Jahre die Möglichkeit haben, eine Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen, wenn dies medizinisch erforderlich ist. In dringenden Fällen, bei denen eine schnellere medizinische Intervention notwendig ist, kann dieser Zeitraum auch verkürzt werden, sodass Sie öfter eine Reha beantragen können. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Sie erwerbsfähig sind und nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Zudem müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sein, um diesen Anspruch geltend machen zu können. Diese Regelungen stellen sicher, dass Sie regelmäßig Unterstützung erhalten können, um Ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Aufnahme und Anreise

Wie läuft die Aufnahme in den Kliniken Dr. Vötisch ab?
Mensch mit einem Tablet

Nach Bewilligung der Reha erhalten Sie einen Termin zur Aufnahme. Am Anreisetag melden Sie sich an der Rezeption, wo alle organisatorischen Punkte besprochen werden.

Was muss ich zur Reha mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre Krankenversicherungskarte, ärztliche Unterlagen, bequeme Kleidung, Badebekleidung, Hallenschuhe und persönliche Dinge für Ihren Aufenthalt mit. Bitte schauen Sie auf der Website unter "Vor dem Aufenthalt" ganz unten den Link "Kofferpackliste" an, hier wird detailiert beschrieben, was Sie mitbringen sollten.

Wie erfolgt die Anreise?

Die Anreise erfolgt eigenständig mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Bedarf kann ein Krankentransport beantragt werden. Auf unserer Website unter „Unsere Reha-Klinik“ / „Lage und Anreise“ erhalten Sie eine genaue Beschreibung, wie Sie die Klinik erreichen können.

Kann ich vor Ort parken?

Es stehen begrenzt Parkplätze an unseren Kliniken zur Verfügung.

Aufenthalt

Wie sieht ein typischer Tag in der Reha aus?
Mensch mit einem Tablet

Der Tagesablauf umfasst ärztliche Visiten, individuelle Therapieeinheiten, Vorträge und Zeit zur freien Verfügung zur Erholung.

Gibt es WLAN im Haus?

Ja, in den öffentlichen Bereichen und teilweise auf den Zimmern steht WLAN zur Verfügung.

Wie sind die Zimmer ausgestattet?

Unsere Zimmer sind modern eingerichtet, verfügen über ein eigenes Bad und teilweise einen Balkon.

Gibt es Freizeitmöglichkeiten?

Es gibt Bewegungsangebote, Vorträge, eine Bibliothek und Möglichkeiten für Spaziergänge in der Umgebung.

Wie ist die Verpflegung organisiert?

Wir bieten Frühstück, Mittag- und Abendessen in unserem Speisesaal an.

Gibt es spezielle Ernährungsangebote?

Ja, wir bieten spezielle Kostformen wie Diabetikerkost, vegetarische oder allergenarme Kost an.

Kann ich Sonderwünsche äußern?

Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf vor Ort an, wir berücksichtigen Ihre Wünsche nach Möglichkeit.

Medizinische & therapeutische Angebote

Welche Therapien bietet die Klinik an?

Wir bieten Physiotherapie, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie, psychologische Betreuung, Ernährungsberatung und Entspannungsverfahren.

Gibt es individuelle Therapiepläne?

Ja, jede Patientin und jeder Patient erhält einen individuellen Therapieplan, abgestimmt auf die persönlichen gesundheitlichen Bedürfnisse.

Wie erfolgt die ärztliche Betreuung?

Während Ihres Aufenthalts werden Sie regelmäßig von unseren Fachärzten betreut und medizinisch begleitet.

Kann ich während der Reha eigene Medikamente weiter einnehmen?

Ja, bitte bringen Sie Ihre aktuellen Medikamente und einen Medikamentenplan mit.

Besuche & Begleitpersonen

Dürfen mich Angehörige besuchen?

Ja, Besuch ist zu den festgelegten Besuchszeiten möglich.

Können Begleitpersonen mit aufgenommen werden?

Nach Absprache können Begleitpersonen in unseren Kliniken aufgenommen werden.

Gibt es Unterkünfte für Angehörige in der Nähe?

Es befinden sich Hotels und Pensionen in der Nähe unserer Kliniken.

Abreise & Nachsorge

Wie läuft die Entlassung ab?

In den letzten Tagen findet ein Abschlussgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt statt, bei dem der Verlauf und Empfehlungen für die Zeit nach der Reha besprochen werden.

Erhalte ich einen Reha-Entlassungsbericht?

Ja, Sie erhalten einen Bericht für Ihren Hausarzt und auf Wunsch auch eine Kopie für sich.

Welche Nachsorgeangebote gibt es?

Wir informieren Sie über ambulante Reha-Maßnahmen, IRENA-Programme oder andere Nachsorgemöglichkeiten.

Besuche & Begleitpersonen

Dürfen mich Angehörige besuchen?

Ja, Besuch ist zu den festgelegten Besuchszeiten möglich.

Können Begleitpersonen mit aufgenommen werden?

Nach Absprache können Begleitpersonen in unseren Kliniken aufgenommen werden.

Gibt es Unterkünfte für Angehörige in der Nähe?

Es befinden sich Hotels und Pensionen in der Nähe unserer Kliniken.

Ambulantes Therapiezentrum

Was ist das Amublante Therapiezentrum und welche Leistungen werden dort angeboten?

In unserem Ambulanten Therapiezentrum bieten wir Ihnen, egal ob gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler, die Möglichkeit Ihre vom Arzt verschriebenen Heilmittel wie zum Beispiel der Krankengymnastik einzulösen, eine von qualifizierten Sporttherapeuten angeleitete medizinische Trainingstherapie zu absolvieren oder präventiv im Rahmen von Kursen etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Zudem sind wir Anbieter von verschiedenen Nachsorge-Programmen der Deutschen Rentenversicherung.

Unsere Angebote: Physiotherapie, Ergotherapie, Sport- und Bewegungstherapie, Gerätetraining, Präventionskurse, Rehabilitationsnachsorge

Wie kann ich mein verordnetes Heilmittel einlösen?

Nach Erhalt Ihrer Heilmittelverordnung (z.B. für Physiotherapie, Ergotherapie) können Sie direkt Kontakt mit unserem Therapiezentrum aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Bringen Sie bitte die Verordnung zu Ihrem ersten Termin mit, damit wir die Behandlung starten können.

Bei Fragen zu Ihrem Rezept oder zur Terminvereinbarung hilft Ihnen unser Team gerne telefonisch oder vor Ort weiter.

Kann ich auch Verordnungen der Berufsgenossenschaft einlösen?

Ja, Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) können bei uns eingelöst werden. Bitte bringen Sie dazu Ihre BG-Verordnung und Ihre Unfallnummer zum ersten Termin mit, damit wir die Abrechnung korrekt vornehmen können.

Falls Sie Fragen zur Einlösung oder Terminvereinbarung haben, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Welche Fristen muss ich bei der Einlösung Verordnung beachten?

Bitte beachten Sie, dass Ihre Heilmittelverordnung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss, damit die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Falls es sich um eine Berufsgenossenschafts-Verordnung (BG) handelt, gelten in der Regel andere Fristen – hier sollte die Behandlung in der Regel zeitnah nach Ausstellung begonnen werden.

Falls Sie unsicher sind oder Fragen zu den Fristen haben, unterstützt Sie unser Team gerne bei der Klärung.

Wann muss ich einen Termin absagen, wenn ich ihn nicht wahrnehmen kann?

Bitte sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden im Voraus ab, falls Sie ihn nicht wahrnehmen können. So ermöglichen Sie es uns, den Termin anderweitig zu vergeben und anderen Patientinnen und Patienten zeitnah eine Behandlung anzubieten.

Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu berechnen. Sollten Sie Fragen zur Terminabsage haben, hilft Ihnen unser Team gerne weiter. Kann ich auch als Selbstzahler in der Einrichtung trainieren?

Wie melde ich mich für die Reha-Nachsorge Programme IRENA und T-RENA an?

Sie können sich direkt an die Kliniken Dr. Vötisch wenden, wo Ihnen unser Team bei der Anmeldung und allen weiteren Schritten behilflich ist. Eine Verordnung für IRENA oder T-RENA ist Voraussetzung, um die Teilnahme zu ermöglichen.

Für weitere Informationen oder Terminvereinbarungen kontaktieren Sie bitte unser Team telefonisch oder per E-Mail.

* Hinweis im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Geichbehandlung – sofern nicht anders kenntlich gemacht – für alle Geschlechter.