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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungender Kliniken Dr. Vötisch GmbH mit Kundeninformation
Inhaltsverzeichnis
Teil A: Allgemeiner Teil
- Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
- Haftung für Schäden
- Verbraucherstreitbeilegung
- Schlussbestimmungen
Teil B: Besonderer Teil – Klinik-Leistungen
- Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Leistungen und Pflichten der Klinik
- Vertragsschluss und Vertragssprache
- Begleitpersonen
- Mitwirkungspflichten
- Hausordnung
- An- und Abreise des Patienten
- Verpflegung des Patienten
- Unterbrechung der Leistungen und Beurlaubung
- Überlassung und Nutzung der Unterkunft
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Vertragliches Rücktrittsrecht des Selbstzahlers - Stornierungen
- Haftung für Mängel
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Kündigung wegen höherer Gewalt oder aus verhaltensbedingten Gründen
- Räumung der Unterkunft
Teil C: Besonderer Teil – Digitale Produkte
- Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Leistungen und Verfügbarkeit
- Leistungsänderungen und Subunternehmer
- Nutzungsberechtigung
- Vertragsschluss und Vertragssprache
- Widerrufsrecht
- Bereitstellung der digitalen Produkte
- Allgemeine Pflichten des Nutzers
- Besondere Pflichten des Nutzers
- Verantwortlichkeit für das Einstellen von Inhalten
- Moderation und Beschränkung von Inhalten
- Rechte der Klinik, Sanktionen
- Internes Beschwerdemanagement
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- Support
- Einräumung von Nutzungsrechten durch die Klinik
- Einräumung von Nutzungsrechten durch den Nutzer
- Nennung als Referenz
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Mängelhaftung
- Haftungsfreistellung
- Schlussbestimmungen
Teil A: Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Kliniken Dr. Vötisch GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Dosch-Funk, Herdestraße 10, 97980 Bad Mergentheim, Deutschland, E-Mail info@kliniken-dr-voetisch.de (nachfolgend „Klinik“), gelten für alle Verträge, die ein Kunde (nachfolgend „Patient“ oder „Nutzer“) als Verbraucher oder Unternehmer mit der Klinik hinsichtlich der von der Klinik angebotenen Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Diese AGB enthalten abschließend die zwischen der Klinik und den Nutzern geltenden Bedingungen für die von der Klinik angebotenen Leistungen. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von der Klinik schriftlich bestätigt werden.
1.3 Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Unternehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
2. Haftung für Schäden
2.1 Die Klinik, ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter haften aus jedem vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen Rechtsgrund unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
2.2 Verletzt die Klinik fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Klinik nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Patient regelmäßig vertrauen darf.
2.3 Im Übrigen ist eine Haftung der Klinik ausgeschlossen.
3. Verbraucherstreitbeilegung
Die Klinik ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
4. Schlussbestimmungen
4.1 Aufrechnungsrechte stehen dem Patienten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Unternehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
4.2 Handelt der Patient als Unternehmer, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Patienten stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an die Klinik erforderlich.
4.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Teil B: Besonderer Teil – Klinik-Leistungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Dieser besondere Teil B der AGB gilt für alle Verträge, die ein Verbraucher mit der Klinik über eine medizinische und therapeutische Behandlung in Form der stationären und ganztätig ambulanten Rehabilitation sowie Anschlussheilbehandlung, der Vorsorge- und Rehabilitationskur, Durchführung ambulanter Heilmitteltherapien, der Früherkennung und Prävention, der Nachsorge sowie sonstiger Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“) abschließt. Die Leistungen umfassen die medizinisch notwendigen, ärztlichen und therapeutischen Behandlungen, die Pflege und notwendige Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Unterbringung in Zimmern sowie die Vollverpflegung des Patienten.
1.2 Patient im Sinne dieser AGB ist der Oberbegriff für Personen, die die Leistungen der Klinik gemäß diesem Teil B der AGB in Anspruch nehmen. Patienten im Allgemeinen sind Personen, bei denen die Vergütung der Klinik ganz oder teilweise von einem Kostenträger übernommen wird. „Privatpatienten“ sind Patienten, die privatversichert sind und deren Behandlungskosten durch die private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder durch den Patienten selbst getragen werden. „Selbstzahler“ sind Patienten, die die Leistungen der Klinik freiwillig, insbesondere während ihrer Freizeit, in Anspruch nehmen und die Kosten hierfür eigenständig tragen.
2. Leistungen und Pflichten der Klinik
2.1 Der Umfang der notwendigen Leistungen richtet sich nach Art und Schwere der jeweiligen Erkrankung des Patienten und wird durch die behandelnden Ärzte der Klinik festgelegt. Hierzu können auch Maßnahmen zur Früherkennung und Prävention von Krankheiten gehören. Leistungen, die von Dritten erbracht werden, werden nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Patienten veranlasst. Auf Verlangen des Patienten können darüber hinaus individuelle ärztliche und therapeutische Leistungen erbracht werden, sofern dies medizinisch vertretbar ist und die personellen Kapazitäten der Klinik dies zulassen. Die Erbringung solcher Leistungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.
2.2 Die Zuweisung einer bestimmten Unterkunft innerhalb der gebuchten Zimmerkategorie erfolgt nach den organisatorischen und betrieblichen Erfordernissen der Klinik. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer innerhalb der gebuchten Kategorie besteht nicht. Die Klinik stellt jedoch sicher, dass die gebuchte Zimmerkategorie (z.B. Einzelzimmer, Doppelzimmer) eingehalten wird.
2.3 Die Klinik verpflichtet sich, die vereinbarten, medizinisch notwendigen, ärztlichen und therapeutischen Behandlungsleistungen nach dem allgemein anerkannten fachlichen Stand zu erbringen (§ 630a Abs. 2 BGB). Die medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen werden durch qualifiziertes Fachpersonal erbracht. Die Klinik gewährleistet ferner die Einhaltung aller gesetzlichen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
3. Vertragsschluss und Vertragssprache
3.1 Die Angebote der Klinik sind freibleibend und unverbindlich. Die Klinik behält sich Eigentums- und Urheberrechte an ihren Angeboten und/oder sonstigen Unterlagen vor. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Patient der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Klinik.
3.2 Die Anmeldung des Patienten gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Vertragsangebot des Patienten nichts anderes ergibt, ist die Klinik berechtigt, das Vertragsangebot des Patienten, seines Kostenträgers oder Dritten (z.B. Sozialdienst) innerhalb der von der Klinik im unverbindlichen Angebot genannten angemessenen Annahmefrist nach Zugang bei der Klinik anzunehmen.
3.3 Die Annahme erfolgt entweder,
- indem die Klinik dem Patienten eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Patienten ist, oder
- indem die Klinik den Patienten nach Abgabe von dessen Vertragsangebot zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Vertragsangebots beginnt am Tag nach der Absendung des Vertragsangebots durch den Patienten zu laufen. Die Frist endet mit dem Ablauf der von der Klinik im unverbindlichen Angebot genannten angemessenen Annahmefrist, welche auf die Absendung des Vertragsangebots folgt. Nimmt die Klinik das Vertragsangebot des Patienten innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Vertragsangebots mit der Folge, dass der Patient nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
3.4 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4. Begleitpersonen
4.1 Eine Begleitperson kann auf Wunsch des Patienten aufgenommen werden, sofern ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten bestehen, der Betriebsablauf nicht beeinträchtigt wird und keine medizinischen Gründe aus Sicht der Klinik entgegenstehen. Die Aufnahme der Begleitperson wird gesondert zwischen der Klinik und der Begleitperson vereinbart.
4.2 Die Anmeldung der Begleitperson muss spätestens drei (3) Tage vor Anreise des Patienten telefonisch, in Schrift- oder Textform (per Post oder E-Mail) erfolgen.
4.3 Die Unterbringung der Begleitperson erfolgt grundsätzlich in demselben Zimmer wie der Patient.
4.4 Die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung der Begleitperson. Sofern der Kostenträger des Patienten die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson aufgrund einer ärztlich bestätigten medizinischen Notwendigkeit übernimmt, erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Kostenträger des Patienten. Maßgeblich für die medizinische Notwendigkeit ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung. Wird die Kostenübernahme durch den Kostenträger des Patienten ganz oder teilweise abgelehnt oder nicht bewilligt, verpflichtet sich die Begleitperson, die anfallenden Kosten für Unterbringung und Verpflegung entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der Klinik sowie die für die Begleitperson anfallende Kurtaxe selbst zu tragen. Die Klinik stellt in diesem Fall eine gesonderte Rechnung an die Begleitperson aus.
4.5 Nach Beendigung des Aufenthaltes erhält die Begleitperson eine Schlussrechnung. Die Klinik behält sich vor, nachträglich Leistungen nachzuberechnen, die nachweislich während des Aufenthalts in Anspruch genommen, aber nicht in der Schlussrechnung erfasst wurden, sowie offensichtliche Rechenfehler zu berichtigen.
4.6 Im Übrigen gelten die nachfolgenden Ziffern dieses besonderen Teils B der AGB entsprechend.
5. Mitwirkungspflichten
5.1 Der Patient hat die Leistungen der Klinik durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere
- der Klinik alle erforderlichen Informationen und Daten (z.B. Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers, schriftliche Erklärung der Kostenübernahme durch den Privatpatienten oder Selbstzahler, ärztliche Atteste mit Diagnosen, ausgefüllter Fragebogen) unentgeltlich, rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen,
- aktiv an den Leistungen der Klinik mitwirken,
sofern diese Leistungen vertraglich nicht in den Pflichtenkreis der Klinik fallen.
5.2 Soweit der Patient der Klinik Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Die Klinik ist nicht verpflichtet, die vom Patienten zur Verfügung gestellten Informationen und Daten zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
5.3 Der Patient hat die Klinik unverzüglich über Änderungen seines Gesundheitszustands zu informieren, sofern dies für die Leistungen der Klinik relevant ist.
5.4 Im Falle einer Verlängerung des Aufenthalts sind Patienten verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der weiteren Abwesenheit zu informieren. Die Klinik wird die Patienten rechtzeitig und in geeigneter Weise auf diese Informationspflicht hinweisen. Kommt der Patient dieser Informationspflicht schuldhaft nicht nach und entstehen ihm hierdurch nachweislich finanzielle Nachteile, hat er diese selbst zu tragen, soweit die Klinik ihren Hinweis- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist.
6. Hausordnung
6.1 Der Patient ist verpflichtet, das jeweils gültige Informationsheft „Informationen für unsere Patientinnen und Patienten“ der Klinik (nachfolgend „Hausordnung“) zu lesen und die darin enthaltenden Vorgaben einzuhalten. Die Hausordnung wird dem Patienten in geeigneter Weise bekannt gemacht. Darüber hinaus hat der Patient den Weisungen des von der Klinik eingesetzten Personals im Rahmen der Leistungserbringung Folge zu leisten.
6.2 Verstößt der Patient gegen die Hausordnung oder gegen Weisungen des Personals, ist die Klinik berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere den Patienten vorübergehend oder dauerhaft von der weite-ren Inanspruchnahme der Leistungen auszuschließen. Weitergehende Rechte der Klinik, insbesondere Schadens-ersatzansprüche, bleiben unberührt.
6.3 Sofern ergänzende Nutzungsordnungen, Teilnahmebedingungen oder Sicherheitsbestimmungen für einzelne Bereiche der Klinik bestehen, sind diese ebenfalls verbindlich und vom Patienten zu beachten.
7. An- und Abreise des Patienten
7.1 Die Anreisezeit wird dem Patienten rechtzeitig vor Beginn seines Aufenthalts durch das Personal der Klinik mitgeteilt. Die Abreisezeiten sind in der jeweils gültigen Hausordnung der Klinik geregelt. Abweichende An- und Abreisezeiten insbesondere eine frühe An- oder verspätete Abreise) können – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der vom Patienten gebuchten Zimmerkategorie – gegebenenfalls gegen Zahlung eines Aufpreises individuell zwischen den Parteien vereinbart werden.
7.2 Der Schlüssel für die Unterkunft wird dem Patienten bei der Anreise von dem Personal der Klinik oder einem von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten übergeben.
8. Verpflegung des Patienten
8.1 Die Verpflegung des Patienten umfasst im Falle der stationären Leistungserbringung stets eine Vollverpflegung, die im Voraus vom Patienten bestellt wird. Im Falle einer ambulanten Leistungserbringung erhält der Patient ein Mittagessen.
8.2 Die von der Klinik angebotenen Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nur im Speisesaal der Klinik verzehrt werden, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
8.3 Eine Rückerstattung oder Verrechnung für nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten erfolgt nicht, sofern die Nichtinanspruchnahme nicht von der Klinik zu vertreten ist. Dies gilt insbesondere bei eigenverantwortlichem Verzicht des Patienten auf einzelne Mahlzeiten.
9. Unterbrechung der Leistungen und Beurlaubung
9.1 Eine Unterbrechung der Leistungserbringung oder Beurlaubung des Patienten während der vollstationären Leistungserbringung (nachfolgend „Unterbrechung“) ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Klinik und aus zwingenden persönlichen Gründen des Patienten möglich.
9.2 Eine Unterbrechung gilt nicht automatisch als Abbruch der Leistungserbringung. Ob und wann ein Abbruch der Leistungserbringung vorliegt (insbesondere im Fall einer mehrtägigen Verlegung des Patienten in ein Krankenhaus aus gesundheitlichen Gründen), bestimmt sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen des jeweiligen Kostenträgers.
9.3 Für die Dauer der Unterbrechung besteht kein Anspruch auf entsprechende Kürzung des zwischen den Parteien vereinbarten Tagessatzes. Im Falle des Abbruchs werden die durch die Abwesenheit des Patienten ersparten Aufwendungen des jeweiligen Kostenträgers auf den Vergütungsanspruch der Klinik angerechnet.
9.4 Während der Unterbrechung wird der Platz des Patienten freigehalten. Der Patient hat keinen Anspruch darauf, wieder in seiner ursprünglichen Unterkunft untergebracht zu werden. Insoweit gilt Teil B Ziffer 2.2. dieser AGB entsprechend. Bei Privatpatienten und Selbstzahlern wird eine Freihaltegebühr gesondert berechnet. Die Berechnungsgrundlage für die Freihaltegebühr wird den Privatpatienten oder Selbstzahler vor der Unterbrechung von der Klinik mitgeteilt.
9.5 Bei eigenmächtigem Abbruch der Leistungserbringung trägt der Patient die daraus resultierenden Folgen, insbesondere etwaige Nachforderungen und Konsequenzen seitens des zuständigen Kostenträgers, soweit diese auf seinem Verhalten beruhen und ihm zurechenbar sind. Die Klinik wird den Patienten über mögliche Konsequenzen eines eigenmächtigen Abbruchs informieren.
10. Überlassung und Nutzung der Unterkunft
10.1 Die von dem Patienten gebuchte Unterkunft wird ausschließlich dem Patienten sowie ggf. den bei Vertragsschluss ausdrücklich benannten Begleitpersonen überlassen. Eine Nutzung der Unterkunft ist ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zulässig.
10.2 Ohne vorherige Zustimmung der Klinik ist der Patient nicht befugt, Dritten den Gebrauch de Unterkunft zu gestatten.
10.3 Der Patient ist verpflichtet, die von ihm gebuchte Unterkunft sorgfältig und pfleglich zu behandeln sowie vor Schäden zu schützen. Er hat die von der Klinik erteilten Pflege- und Gebrauchsanweisungen im Rahmen des ihm Zumutbaren zu beachten. Einrichtungsgegenstände dürfen weder entfernt noch verändert oder in ihrer Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt werden.
10.4 Der Patient hat die ihm überlassenen Schlüssel sowie die VötischCard zu der von ihm gebuchten Unterkunft mit der gebotenen Sorgfalt zu verwahren und diese nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vollständig und unaufgefordert an die Klinik oder einen von dieser bevollmächtigten Dritten zurückzugeben. Im Falle des Verlusts eines Schlüssels oder der VötischCard ist der Patient verpflichtet, die Klinik unverzüglich zu benachrichtigen und nach besten Kräften an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
10.5 Der Patient darf nur notwendige Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände (z.B Fön, elektrische Zahnbürste, Rasierer, Laptop, Handy, Tablet, E-Book, cPAP-Gerät) einbringen. Die Einbringung weiterer Gegenstände (z.B. Haushaltsgeräte, Wasserkocher, Mikrowellen, Heizdecken, Rotlicht, Kerzen, usw.) ist aus Sicherheits- und organisatorischen Gründen nicht gestattet. Im Übrigen gilt Teil B Ziffer 6.1. (Hausordnung) dieser AGB.
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
11.1 Die Klinik rechnet die allgemeinen Leistungen direkt mit dem zuständigen Kostenträger ab, sofern der Patient vor Beginn der Leistungserbringung eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung des jeweiligen Kostenträgers nachweist. Soweit keine vollständige Kostenübernahme durch einen Kostenträger erfolgt, ist der Patient zur Zahlung der gesetzlichen Eigenanteile und Zuzahlungen verpflichtet. Weist der Patient vor Beginn der Leistungserbringung keine Kostenübernahmeerklärung eines Kostenträgers nach, gilt er gemäß Ziffer 11.2. als Selbstzahler. Zusatzleistungen (z.B. Wahlleistungen, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson sowie deren Kurtaxe) sind vor Inanspruchnahme gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und werden gesondert berechnet. Dasselbe gilt bei Einzelleistungsabrechnung.
11.2 Privatpatienten und Selbstzahler sind verpflichtet, sämtliche von der Klinik erbrachten Leistungen selbst zu zahlen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung, Beihilfestelle) erfolgt. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste der Klinik, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird (z.B. GOÄ, Beihilfeverordnung). Der Patient hat die Wahl, entweder einen Tagessatz zu wählen, der alle medizinisch notwendigen ärztlichen und therapeutischen Leistungen umfasst, oder den niedrigsten Tagessatz zu wählen, bei dem die medizinisch notwendigen ärztlichen und therapeutischen Leistungen gesondert berechnet werden. Die Klinik übernimmt keine Gewähr für die (vollständige) Kostenübernahme durch Dritte.
11.3 Die Vergütung ist innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto der Klinik maßgebend.
11.4 Bei vorzeitiger Abreise des Patienten erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Eigenanteile, es sei denn, die Abreise erfolgt aus einem von der Klinik zu vertretenden Grund.
11.5 Werden einzelne Leistungen von dem Patienten nicht in Anspruch genommen, behält die Klinik den Anspruch auf die Vergütung, soweit die Nichtinanspruchnahme nicht auf einem wichtigen Grund beruht. Die Klinik wird sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen lassen. Der Nachweis, dass keine oder geringere ersparte Aufwendungen oder anderweitige Einnahmen vorliegen, obliegt der Klinik.
12. Vertragliches Rücktrittsrecht des Selbstzahlers – Stornierungen
12.1 Selbstzahler sind, sind berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung jederzeit ohne Angabe der medizinisch nachgewiesenen Notwendigkeit oder eines sonstigen wichtigen Grundes durch eine Erklärung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) gegenüber der Klinik vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung bei der Klinik.
12.2 Tritt der Selbstzahler vom Vertrag zurück, kann die Klinik für die Kosten der Unterkunft einen angemessenen, pauschalierten Ersatz als Entschädigung verlangen. Die übrigen, insbesondere therapeutischen Leistungen werden nicht berechnet.
12.3 Es gilt insoweit folgende Stornierungsstaffelung:
- Rücktritt vom 14. bis 2. Tag vor Leistungsbeginn: 50 % der für die Überlassung der Unterkunft anfallende Vergütung,
- Rücktritt am Tag vor Leistungsbeginn: 80 % der für die Überlassung der Unterkunft anfallende Vergütung.
12.4 Dem Selbstzahler steht der Nachweis frei, dass der Klinik kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12.5 Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird die Klinik dem Selbstzahler eine gegebenenfalls bereits gezahlte Vergütung vollständig oder anteilig zurückerstatten. Die Erstattung der Vergütung erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet die Klinik dem Selbstzahler die Vergütung mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, welches der Selbstzahler bei der Bestellung der Leistungen verwendet hat.
13. Haftung für Mängel
13.1 Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, insbesondere die §§ 535 ff., 630a ff. BGB.
13.2 Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Klinik.
13.3 Der Patient hat der Klinik auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
13.4 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
13.5 Eine Kündigung des Patienten wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Klinik ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von der Klinik verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Patienten gegeben ist.
13.6 Im Übrigen gilt Teil A Ziffer 2. (Haftung für Schäden) dieser AGB entsprechend.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
14.1 Der Vertrag wird befristet für die zwischen den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.
14.2 Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
14.3 Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (per Brief oder per E-Mail) gekündigt werden.
14.4 Die Aufenthaltsdauer des Patienten richtet sich nach der medizinischen Einschätzung des jeweils behandelnden Arztes. Der Patient kann jederzeit eine Entlassung verlangen, insbesondere mit Ablauf der Kostenübernahmeerklärung. Beendet der Patient die Leistungserbringung der Klinik eigenmächtig entgegen ärztlichem Rat, haftet die Klinik nicht für daraus resultierende Schäden, es sei denn, diese Schäden wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Klinik verursacht. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Die Klinik wird den zuständigen Kostenträger über eine vom Patienten gewünschte vorzeitige Entlassung informieren, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Leistungspflicht der Klinik endet mit der Entlassung des Patienten. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung des Aufenthaltes besteht nicht, es sei denn, dies ist medizinisch notwendig und wird durch eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung gedeckt.
15. Kündigung wegen höherer Gewalt oder aus verhaltensbedingten Gründen
15.1 Wird die Leistungserbringung der Klinik infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Höhere Gewalt liegt vor bei unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane, Taifune, Blitzschlag, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Feuer), Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (sofern von der WHO, einem Ministerium oder dem Robert-Koch-Institut ein entsprechendes Gefahrenniveau festgestellt wurde), Krieg, kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, behördliche und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, erhebliche Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Sabotage, Streiks, Unruhen und Aussperrungen. Im Falle einer solchen Kündigung wird eine etwaige bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen vollständig erstattet. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, soweit sie auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Klinik beruhen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit die Klinik die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Klinik wird sich im Falle eines Leistungsausfalls um einen Ersatztermin bemühen.
15.2 Die Klinik kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Patient trotz vorheriger Abmahnung in schwerwiegender Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (insbesondere bei Verstoß gegen die Hausordnung) und der Klinik die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall behält die Klinik den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung anrechnen lassen.
16. Räumung der Unterkunft
16.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Patient verpflichtet, die von ihm gebuchte Unterkunft in einem ordnungsgemäßen Zustand an die Klinik zu übergeben und sämtliche persönliche Gegenstände zu entfernen. Verbleiben persönliche Gegenstände des Patienten nach Vertragsbeendigung in der Unterkunft, ist die Klinik berechtigt, diese auf Kosten des Patienten zu verwahren oder an den Patienten zu versenden, ohne zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet zu sein.
16.2 Zurückgelassene persönliche Gegenstände werden von dem Patienten für einen Zeitraum von sechs (6) Wochen nach dessen Entlassung aufbewahrt. Der Patient wird schriftlich aufgefordert, die persönlichen Gegenstände innerhalb dieser Frist abzuholen. In der Aufforderung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die persönlichen Gegenstände nach Ablauf der Frist verwertet oder entsorgt werden können, sofern der Patient sie nicht abholt. Ein etwaiger Verwertungserlös steht dem Patienten nach Abzug der entstandenen Aufbewahrungs- und Verwertungskosten zu. Die Klinik haftet für Verlust oder Beschädigung der Gegenstände nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
16.3 Für Nachlassgegenstände gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Aufbewahrung, Herausgabe und Verwertung dieser Gegenstände erfolgt unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
16.4 Der Patient hat die Kosten für die Wiederherstellung der von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängel an der gebuchten Unterkunft und/oder dessen Inventar zu ersetzen. Gleiches gilt für die Kosten einer über das übliche Maß hinausgehenden Zimmerreinigung, sofern diese durch ein schuldhaftes Verhalten des Patienten erforderlich wird.
Teil C: Besonderer Teil – Digitale Produkte
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Leistungen und Verfügbarkeit
1.1 Dieser besondere Teil C der AGB gilt für alle Verträge, die die Klinik mit einem Verbraucher oder Unternehmer über die entgeltliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Bereitstellung von digitalen Produkten i.S.d. §§ 327 ff. BGB im Bereich videobasierte Bewegungs-, Entspannungs- Konzentrations- und Trainingsübungen mit begleitender Betreuung (nachfolgend „Leistungen“) über die zugehörige iOS- und Android-Anwendungssoftware (nachfolgend „App“) eines Drittanbieters abschließt. Die digitalen Produkte bestehen im Einzelnen aus
- digitalen Inhalten: Hierbei handelt es sich um Daten, die in digitaler Form erstellt und dem Nutzer z.B. per Streaming als Video-on-Demand (VoD) bereitgestellt werden (§ 327 Abs. 2 S. 1 BGB);
- digitalen Dienstleistungen: Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen, die dem Nutzer die Erstellung, Verarbeitung, Speicherung und gemeinsame Nutzung von Daten in digitaler Form, den Zugang zu solchen Daten sowie die individuelle Betreuung und Interaktionen mit den Therapeuten über eine Chat-Funktion ermöglicht (§ 327 Abs. 2 S. 2 BGB).
1.2 Die angebotenen Leistungen der Klinik bestehen ausschließlich in der Bereitstellung digitaler Produkte. Es werden keine weiteren Sachen oder klassischen Dienstleistungen erbracht oder geschuldet. Die Bereitstellung von Hardware, physischen Produkten oder sonstigen nicht-digitalen Leistungen ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand und bedarf eines gesonderten Vertragsabschlusses. Weitergehende Leistungen, insbesondere solche, die einen konkreten Erfolg gemäß §§ 631 ff. BGB oder eine medizinische Behandlung gemäß § 630a BGB zum Gegenstand haben, sind ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand.
1.3 Die Klinik stellt sicher, dass die digitalen Produkte während der Vertragslaufzeit den vertraglichen Anforderungen entsprechen, und verpflichtet sich insbesondere zur Bereitstellung notwendiger Aktualisierungen gemäß § 327f BGB.
1.4 Der Nutzer hat – abhängig vom gewählten Modul – ferner die Möglichkeit, die Frontkamera der von ihm verwendeten Hardware während der Wiedergabe der digitalen Inhalte der Klinik zu aktivieren, um die eigene Durchführung der Übungen in Echtzeit zu spiegeln. Diese Spiegel-Funktion dient ausschließlich der visuellen Selbstkontrolle und dem Vergleich der eigenen Übungsausführung mit der in den digitalen Inhalten dargestellten Übungen. Es erfolgt keine Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung der über die Frontkamera erfassten Daten durch die Klinik, es sei denn, der Nutzer aktiviert zusätzlich die Feedbackfunktion. In diesem Fall kann der Nutzer die Durchführung der Übungen auch aufzeichnen und die Aufzeichnung an den jeweiligen Therapeuten übermitteln. Die Nutzung dieser Funktionen liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers. Die korrekte Durchführung der in den digitalen Inhalten dargestellten Übungen hängt von der individuellen körperlichen Verfassung des Kunden ab.
1.5 In der App der Klinik können Verknüpfungen zu Diensten von Drittanbietern enthalten sein. Diese AGB gelten nicht für solche Dienste, die nicht von der Klinik, sondern von einem Drittanbieter erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Dienste unentgeltlich erbracht werden und/oder wenn für deren Nutzung eine Registrierung bei der Klinik erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die vom Drittanbieter verwendeten AGB bzw. die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Drittanbieter. Die Klinik vermittelt insoweit lediglich den technischen Zugriff auf diese Dienste.
1.6 Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. im Bestellformular der Klinik.
1.7 Die Leistungen der Klinik werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Nutzer von der Klinik nicht gewährleistet werden. Die Klinik bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der Klinik stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen und werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Die Klinik wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.
1.8 Die Klinik trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Datensicherung. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht trifft die Klinik jedoch nicht. Der Nutzer ist für eine ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich.
1.9 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Website der Klinik nichts anderes ergibt, schuldet die Klinik keinen Support, der über die vertragliche Instandhaltungspflicht der App hinausgeht. Im Übrigen gilt Teil C Ziffer 14. dieser AGB.
2. Leistungsänderung und Subunternehmer
2.1 Die Klinik behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.
2.2 Die Klinik behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
- soweit sie hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit sie damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
- wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.
2.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen der Klinik stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
2.4 Die Klinik ist ferner berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen.
2.5 Die App zur Bereitstellung der Leistungen wird von der Klinik in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Nutzer erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der App in der jeweils aktuellen Fassung. Der Nutzer hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der App.
2.6 Die Klinik ist berechtigt, für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Die Klinik wird die Vereinbarungen mit ihrem Subunternehmer so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB stehen.
3. Nutzungsberechtigung
3.1 Für die Nutzung der digitalen Produkte ist ein Nutzerkonto notwendig. Für die Einrichtung des Nutzerkontos erhält der Nutzer von der Klinik eine Nutzer-ID sowie ein temporäres Passwort. Der Nutzer ist verpflichtet, das temporäre Passwort zu ändern.
3.2 Nutzungsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften i.S.v. Teil A Ziffer 1.3. bis 1.5. dieser AGB. Nicht unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen (insbesondere Minderjährige) dürfen die App nur mit der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters nutzen.
3.3 Unternehmer i.S.d. AGB müssen der Klinik vor Beginn der Nutzung ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweis erforderlichen Daten sind vom Unternehmer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
3.4 Die Registrierung einer juristische Person oder einer Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
3.5 Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto für die App einrichten. Seine Berechtigung zur Nutzung der App gilt nur für ihn persönlich und ist nicht übertragbar.
3.6 Der Nutzer bestätigt mit der Abgabe seiner Einverständniserklärung zu diesen AGB, dass er beim Abschluss des Vertrages die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
4.1 Der Nutzer kann per Telefon, per E-Mail, über das auf der Website des Unternehmers vorgehaltene Online-Kontaktformular, Chat in der App oder vor Ort eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an die Klinik richten.
4.2 Der Nutzer erhält von der Klinik auf dessen Anfrage hin ein Angebot in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail). Die Angebote der Klinik sind freibleibend und unverbindlich. Die Klinik behält sich Eigentums- und Urheberrechte an ihren Angeboten und/oder sonstigen Unterlagen vor. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Nutzer der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Klinik.
4.3 Die Bestellung der digitalen Produkte gilt als verbindliches Vertragsangebot des Nutzers. Nach Zugang und Prüfung des Vertragsangebots des Nutzers fordert die Klinik den Nutzer zur Zahlung der vereinbarten Vergütung innerhalb der in der Bestellbestätigung genannten angemessenen Frist auf.
4.4 Die Annahme des Vertragsangebots des Nutzers erfolgt, indem die Klinik dem Nutzer die digitalen Produkte nach fristgemäßem Zahlungseingang durch Freischaltung des Nutzerkontos bereitstellt.
4.5 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4.6 Für Nutzer, die Unternehmer sind, gilt: Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Nutzer.
5. Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht dem Nutzer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Klinik.
6. Bereitstellung der digitalen Produkte
6.1 Die digitalen Produkte werden dem Nutzer browserbasiert oder über eine App bereitgestellt.
6.2 Digitale Inhalte werden dem Nutzer per Streaming als Video-on-Demand über sein Nutzerkonto bereitgestellt.
6.3 Digitale Dienstleistungen finden synchron oder mit zeitlicher Unterbrechung über das Internet statt.
6.4 Die digitalen Produkte werden dem Nutzer spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Zahlungseingang in dem freigeschalteten Nutzerkonto bereitgestellt.
6.5 Für die Nutzung der digitalen Produkte wird ein Zugang zum Internet sowie gängige und übliche sowie dem Nutzer zumutbare Darstellungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Die Klinik übernimmt keine Verantwortung für etwaige Verhinderung des Zugangs zu den digitalen Produkten oder deren Abruf, falls diese Hindernisse im Verantwortungsbereich des Nutzers liegen (das gilt insbesondere für den Zugang des Nutzer zum Internet).
7. Allgemeine Pflichten des Nutzers
7.1 Der Nutzer darf ohne ausdrückliche Gestattung die App der Klinik nur im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen nutzen. Jede über diese Zweckbindung hinausgehende missbräuchliche Nutzung ist dem Nutzer untersagt.
7.2 Der Nutzer muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der App oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:
- die Verwendung von Technologien, die der App, Nutzern oder Dritten schaden oder diese belästigen (Viren, Roboter, Spider, Scraper, Crawler, Hacking, Brute-Force-Attacken, etc.);
- das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten sowie das massenhafte Erstellen von inhaltsgleichen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Website erforderlich ist.
7.3 Es dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Klinik keine Technologien eingesetzt werden, um irgendwelche wesentlichen Teile der App zur Wiederverwendung zu extrahieren (gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Der Nutzer darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Klinik keine eigene Datenbank hergestellt und/oder veröffentlicht werden, die wesentlichen Teile der App (z.B. Preise, Produktinformationen und Dienstleistungsinformationen) beinhaltet.
7.4 Ferner sind insbesondere folgende Handlungen des Nutzers untersagt und gelten als missbräuchliche Nutzung der App:
- systematisches Auslesen der Kontaktdaten anderer Nutzer zum Zwecke der Weitergabe an Dritte;
- unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer durch aggressive, obszöne, beleidigende, verleumderische oder aufdringliche Nachrichten;
- unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer durch das massenweise Versenden von unverlangter Werbung;
- umfangreiche oder dauerhafte Nutzung der App zur Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten, die sachlich nicht dem Zweck oder Themenbereich der App entsprechen und die die Attraktivität der App für andere Nutzer beeinträchtigen können;
- jegliche Maßnahmen, die zu übermäßigen Systembelastungen oder zu Systemstörungen führen;
- die Nutzung fremder Identitäten für die Registrierung, das Einstellen von Beiträgen oder das Versenden von Nachrichten.
- Anstiftung anderer Nutzer zur missbräuchlichen Nutzung der App.
7.5 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die App mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist.
7.6 Ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers darf der Nutzer die App nicht verwenden, um Nachrichten werbenden Inhalts an andere Nutzer oder Dritte zu versenden (Spam-Nachrichten).
7.7 Für den Fall, dass die Inhalte Hyperlinks auf Seiten Dritter enthalten, sichert der Nutzer zu, dass dieser die Berechtigung zur Nutzung des Hyperlinks hat und die Website, auf die verwiesen wird („Landingpage“), mit geltendem Recht und Rechten Dritter vereinbar ist.
7.8 Nutzer verpflichten sich gegenüber der Klinik, dass die von Ihnen über das auf der App integrierte Nachrichtensystem versendeten Nachrichten weder durch ihren Inhalt oder die Form gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es den Nutzern untersagt, Nachrichten zu versenden, die Rechte, insbesondere Marken-, Patent-, andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse Dritter verletzen. Im Übrigen gilt Teil C Ziffer 9. dieser AGB im Hinblick auf die Kommunikation über das integrierte Nachrichtensystem entsprechend.
8. Besondere Pflichten des Nutzers
8.1 Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc. den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Leistungen entspricht.
8.2 Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Nutzer stellt sicher, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Unbefugte Zugriffe Dritter sind der Klinik unverzüglich mitzuteilen.
8.3 Der Nutzer darf auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten ablegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
8.4 Die vom Nutzer auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Nutzer prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
8.5 Der Nutzer hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
8.6 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
8.7 Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme, Skripte, o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes der Klinik oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern der Klinik abgelegten Daten nicht gefährden.
8.8 Gefährden oder beeinträchtigen vom Nutzer installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes der Klinik oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern der Klinik abgelegter Daten, so kann die Klinik diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist die Klinik auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Die Klinik wird den Nutzer über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
8.9 Der Nutzer ist verpflichtet, vor Beginn jeder Übung eigenverantwortlich zu prüfen, ob er körperlich und psychisch in der Lage fühlt, die Übung gefahrlos auszuführen, und ob die Umgebung eine sichere Durchführung der Übung ermöglicht. Der Nutzer hat sich an die vorab erlernten Übungsabläufe und die Instruktionen des Therapeuten zu halten. Die Übungen erfolgen in eigener Verantwortung. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden gemäß Teil A Ziffer 2. dieser AGB bleibt unberührt.
9. Verantwortlichkeit für das Einstellen von Inhalten
9.1 Der Nutzer ist für den Inhalt der Informationen und/oder Nachrichten innerhalb des integrierten, automatisierten Nachrichtensystems, die er in die App einstellt, allein verantwortlich, insbesondere für deren Wahrheitsgehalt und rechtliche Unbedenklichkeit. Der Nutzer versichert, dass die von ihm angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen.
9.2 Ferner ist der Nutzer insbesondere dafür verantwortlich, dass durch von ihm eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbsverletzungen oder sonstige Schutzrechte, verletzt werden und die Inhalte nicht gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Auf Verlangen der Klinik hat der Nutzer das Vorliegen etwaiger Nutzungsrechte, insbesondere die Zustimmung etwaig betroffener Personen entsprechend nachzuweisen.
9.3 Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer folgende Inhalte und/oder Nachrichten innerhalb des integrierten, automatisierten Nachrichtensystems veröffentlicht:
- urheberrechtlich geschützter Inhalte, wenn keine Berechtigung zur Nutzung vorliegt (z.B. Fotos, zu deren Veröffentlichung im Internet der Fotograf und/oder eine abgebildete Person nicht eingewilligt hat);
- falscher Tatsachenbehauptungen oder Rufschädigung;
- Inhalte deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt;
- Inhalte die gegen mit dem Nutzer geschlossenen Verträge, AGB oder sonstige von der Klinik auferlegte Grundsätze, Regeln oder Vorgaben verstoßen;
- Inhalte die beleidigende, rassistische, sexistische, diskriminierende, verfassungsfeindlich oder pornographische Aussagen enthalten oder entsprechende Ideen verbreiten;
- Inhalte die jugendgefährdend, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch sind;
- Inhalte die Schadsoftware oder Schadcode enthalten;
- die gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen;
- falscher Profildaten zur Verschleierung der wahren Identität;
- von Links auf Seiten, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Nutzungsbedingungen entsprechen (z.B. Affiliate-Links);
- das Werben für Marken, Produkte oder Dienstleistungen.
9.4 Persönlichkeitsverletzend und deshalb nicht zulässig ist es zudem, die Anonymität anderer Nutzer aufzuheben oder Informationen von anderen Nutzern aus privaten Nachrichten, E-Mails oder Chats bekanntzugeben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Nutzer dürfen keine Informationen in ihre Beiträge aufnehmen oder sonst wie bekannt machen, die Aufschluss über die Identität anderer Nutzer geben könnten oder die die Nutzer von anderen Nutzern ausschließlich in privaten Nachrichten, E-Mails oder Chats erhalten hat.
9.5 Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber nur im Rahmen des anwendbaren Zitatrechts in Beiträge aufgenommen werden. Zitate sind durch Hervorheben mittels Zitatfunktion und Quellenangabe zu kennzeichnen und müssen gedanklich Bezug zum zitierten Werk aufnehmen. Fremdsprachige Zitate sind zusätzlich insoweit auf Deutsch zu übersetzen, dass der Inhalt grob ersichtlich ist. Insbesondere nicht korrekt zitierte Beiträge können von den Moderatoren entfernt oder berichtigt werden. Die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von jedweden Inhalten der Website ohne Einwilligung der Klinik ist untersagt.
10. Moderation und Beschränkung von Inhalten
10.1 Die Klinik ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Nutzern eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter oder diesen Nutzungsbedingungen zu überprüfen. Die Klinik behält sich gleichwohl vor, im Einzelfall auf eigene Veranlassung Inhalte des Nutzers auf deren Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und im Falle von festgestellten Verstößen Maßnahmen gemäß nachfolgender Bestimmungen zu ergreifen.
10.2 Nutzer und betroffene Dritte können die Klinik mutmaßlich rechtswidrige Inhalte unter Nutzung der Kontaktinformationen im Impressum der Klinik melden. Der Klinik steht es frei, den Inhalt einer Meldung an den Nutzer, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat, weiterzuleiten. Die Identität der meldenden Person wird gegenüber dem Nutzer nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.
10.3 Im Falle von Meldungen und im Rahmen von gegebenenfalls auf Eigeninitiative der Klinik durchgeführten Überprüfungen erfolgt grundsätzlich eine menschliche Inhaltskontrolle. Im Einzelfall können automatisierte technische Prüfungsverfahren ergänzend hinzugezogen werden. Werden automatisierte technische Prüfungsverfahren eingesetzt, stellt die Klinik sicher, dass diese Verfahren transparent und nachvollziehbar sind. Nutzer haben das Recht, auf Anfrage Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Verfahren zu erhalten, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierten Verfahren beruhen, werden auf Verlangen des betroffenen Nutzers durch eine menschliche Überprüfung ergänzt.
10.4 Wird auf eine Meldung hin oder im Rahmen einer Prüfung auf Eigeninitiative der Klinik die Rechtswidrigkeit eines vom Nutzer veröffentlichten Inhalts festgestellt, ist die Klinik berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung oder Kontaktaufnahme nach billigem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
- Verwarnung des veröffentlichenden Nutzers,
- vorübergehende Sperrung oder dauerhafte Löschung des betroffenen Inhalts,
- vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der vertraglich übernommenen Pflichten,
- Kündigung der Vertragsbeziehung (ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund).
10.5 Bei der Wahl der zu treffenden Maßnahmen wird die Klinik die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und die Interessen des betroffenen Nutzers mit den eigenen Interessen an der ungehinderten, störungsfreien und integren Fortführung seiner Geschäftstätigkeit abwägen. Kriterien, die bei der Verhängung einer Maßnahme berücksichtigt werden, sind:
- der Aussage -und Bedeutungsgehalt des konkreten Inhalts und dessen Verletzungs- bzw. Gefährdungspotenzial,
- die Häufigkeit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Nutzer,
- das Verhältnis der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Nutzer zu dessen übriger Leistungsinanspruchnahme,
- sofern erkennbar, die vom Nutzer mit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte verfolgten Absichten,
- sofern erkennbar, das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens des veröffentlichenden Nutzers.
10.6 Soweit Nutzer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, setzt die Klinik die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden dieser Nutzer nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aus.
10.7 Die Klinik verpflichtet sich, Nutzern, deren Inhalte entfernt oder deren Zugang eingeschränkt wurde, eine klare und verständliche Begründung für die ergriffenen Maßnahmen in Textform (per E-Mail) mitzuteilen. Die Begründung enthält Informationen über die Grundlage der Entscheidung, die Möglichkeit einer Gegenäußerung sowie die Kontaktdaten für Rückfragen. Der Nutzer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung eine Überprüfung der Entscheidung zu beantragen.
11. Rechte der Klinik, Sanktionen
11.1 Verstößt der Nutzer gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen oder liegen der Klinik konkrete Anhaltpunkte hierfür vor, ist die Klinik unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt
- damit zusammenhängende Einträge des Nutzers zu löschen,
- Einträge im Rahmen des Bearbeitungsrechts gemäß vorstehender Ziffer zu ändern,
- eine Abmahnung auszusprechen,
- den Zugang des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder
- sonstige erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Welche Maßnahme die Klinik ergreift, ist einzelfallabhängig und steht im billigen Ermessen der Klinik.
11.2 Beschließt die Klinik, die Bereitstellung der App für einen Nutzer in Bezug auf einzelne Angebote einzuschränken oder auszusetzen, so übermittelt sie dem betroffenen Nutzer vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Aussetzung oder Einschränkung eine Begründung dieser Entscheidung in Textform (per E-Mail).
11.3 Beschließt die Klinik, die Bereitstellung der App für einen Nutzer vollständig zu beenden, so übermittelt sie dem betroffenen Nutzer mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung eine Begründung dieser Entscheidung in Textform (per E-Mail).
11.4 Die Frist gemäß vorstehender Ziffer gilt nicht, wenn die Klinik
- gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der App für den Nutzer erfordern und ihr dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;
- ihr Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund wirksam ausübt;
- nachweisen kann, dass der betroffene Nutzer wiederholt gegen die geltenden AGB verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung des Vertrages geführt hat.
In den vorgenannten Fällen stellt die Klinik dem betroffenen Nutzer unverzüglich eine Begründung für seine Entscheidung in Textform (per E-Mail) zur Verfügung.
11.5 Einer Begründung bedarf es in den vorstehend geregelten Fällen nicht, wenn die Klinik aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen die konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund bzw. die zutreffenden Gründe nicht offenlegen darf, oder wenn sie nachweisen kann, dass der betroffene Nutzer wiederholt gegen die geltenden AGB verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung des Vertrages geführt hat.
11.6 Hat ein registrierte Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen und wurde dieser dauerhaft gesperrt, so ist dieser nicht mehr berechtigt, der App zu nutzen, unabhängig davon, ob die neuerliche Nutzung als registrierter oder nicht registriert Nutzer erfolgt.
11.7 Die Klinik behält sich ausdrücklich vor, wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen rechtliche Schritte einzuleiten.
11.8 Die Klinik ist befugt, Angebote oder Inhalte, die nicht zur Gesamtaussage der App passen, nach eigenem billigen Ermessen zu entfernen. Sofern der Nutzer keine von ihm zu vertretende Pflichtverletzung begangen hat, wird die Klinik die für das gelöschte Angebot ggf. angefallene Vergütung erstatten. Wird festgestellt, dass die Entfernung unbegründet war, werden die Inhalte unverzüglich wiederhergestellt.
12. Internes Beschwerdemanagement
12.1 Die Klinik bietet Nutzern und betroffenen Dritten die Möglichkeit über ein von ihm bereitgestelltes internes Beschwerdemanagementsystem kostenlos Beschwerde einzulegen gegen Entscheidungen der Klinik aufgrund einer Meldung eines mutmaßlich rechtswidrigen Inhalts und gegen Entscheidungen darüber, ob wegen eines mutmaßlich rechtswidrigen Inhalts
- ein gemeldeter Inhalt entfernt oder der Zugang zu diesem gesperrt oder beschränkt wird,
- die Erbringung der Dienste der Klinik gegenüber den betroffenen Nutzern vollständig oder teilweise ausgesetzt oder beendet wird oder
- das Nutzerkonto des betroffenen Nutzers vorübergehend oder dauerhaft gesperrt wird.12.2 Beschwerden gegen die vorgenannten Entscheidungen sind nur innerhalb von sechs (6) Monaten ab dem Zeitpunkt möglich, an dem der Nutzer von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurde.
12.3 Die Klinik wird Beschwerden gegen die vorgenannten Entscheidungen zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und objektiv prüfen. Enthält eine Beschwerde ausreichende Gründe für die Annahme,
- dass die Entscheidung, auf eine Meldung hin nicht tätig zu werden, unbegründet ist oder
- dass die Inhalte, auf die sich die Beschwerde bezieht, weder rechtswidrig noch unvereinbar mit diesen Nutzungsbedingungen sind, oder
- dass das Verhalten des Beschwerdeführers die getroffene Maßnahme nicht rechtfertigt,
so wird die Klinik die angefochtene Entscheidung bzw. Maßnahme unverzüglich rückgängig machen, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist.
12.4 Beschwerden i.S.v. Teil C Ziffer 12.1. dieser AGB können per E-Mail an qmb@kliniken-dr-voetisch.de an die Klinik gerichtet werden.
13. Außergerichtliche Streitbeilegung
13.1 Nutzer und betroffene Dritte, die von den vorgenannten Entscheidungen betroffen sind, haben das Recht, zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen sowie mit Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst wurden, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen.
13.2 Sofern im konkreten Einzelfall die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung besteht, wird die Klinik betroffene Nutzer und betroffene Dritte über diese Möglichkeit sowie über die jeweils zuständigen Stellen informieren.
14. Support
14.1 Die Klinik richtet für Nutzeranfragen zu den Funktionen der App und Leistungen der Klinik einen Support ein, der aus einem 1st-Level- und einem 2nd-Level-Support besteht. Anfragen an den Support können per E-Mail an support.voetischhome@kliniken-dr-voetisch.de oder über das auf der Website der Klinik vorgehaltene Online-Kontaktformular gestellt werden. Der 1st-Level-Support der Klinik nimmt alle Anfragen entgegen, beantwortet diese oder leitet sie bei Bedarf an den 2nd-Level-Support weiter. Der 2nd-Level-Support wird durch einen Drittanbieter erbracht. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und, soweit erforderlich, nach Dringlichkeit priorisiert. Die Klinik bleibt während des gesamten Bearbeitungsprozesses Ansprechpartner für den Nutzer.
14.2 Der Nutzer hat die Probleme so exakt wie möglich zu schildern.
15. Einräumung von Nutzungsrechten durch die Klinik
15.1 Die Klinik ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Bereitstellung der Leistungen erforderlich sind. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung im Bestellformular der Klinik nichts anderes ergibt, räumt die Klinik dem Nutzer an den Leistungen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, die Leistungen ausschließlich zu privaten Zwecken im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Leistungen ist nicht gestattet.
15.2 Die Weitergabe der Leistungen oder Vervielfältigungen (z.B. Erstellung von Kopien) dessen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Klinik.
15.3 Die Klinik ist Datenbankhersteller und Urheber der von ihm im Rahmen seiner Leistungen angebotenen Datenbanken im Sinne von §§ 87a Absatz 1 und Absatz 2 und § 4 UrhG und ist Inhaber sämtlicher damit verbundener ausschließlicher Rechte.
16. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Nutzer
Die Klinik ist berechtigt, Inhalte und Informationen, die ihm im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten vom Nutzer für den Dienst zur Verfügung gestellt werden und deren Verarbeitung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist, zu nutzen. Der Nutzer räumt der Klinik unentgeltlich, nicht ausschließlich und auf die Dauer des Vertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung, das Recht zur Vervielfältigung sowie das Bearbeitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein.
17. Nennung als Referenz
17.1 Die Klinik ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Nutzers berechtigt, diesen als Referenz zu benennen. Der Nutzer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt die Klinik berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
17.2 Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite der Klinik, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Nutzers erfolgen. Der Nutzer räumt der Klinik zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
18. Vergütung und Zahlungsbedingungen
18.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung der Klinik nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
18.2 Die Zahlungsmöglichkeiten und die Zahlungsmodalitäten werden dem Nutzer auf dem Bestellformular der Klinik mitgeteilt.
18.3 Die Vergütung wird von der Klinik im Voraus abgerechnet und kann vom Nutzer per Banküberweisung auf das von der Klinik angegebene Bankkonto gezahlt werden. Sofern sich aus dem Inhalt der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
18.4 Bei Zahlungen in Ländern außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die die Klinik nicht zu vertreten hat und die vom Nutzer zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren).
19. Vertragslaufzeit und Kündigung
19.1 Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung der digitalen Produkte durch Freischaltung des Nutzerkontos. Er wird befristet für die aus der Leistungsbeschreibung im Bestellformular der Klinik ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
19.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
- die ärztliche oder therapeutische Feststellung, dass sich der Nutzer aus gesundheitlichen oder medizinischen Gründen (z.B. regelmäßig auftretende Beschwerden ein zu hohen Schmerzintensität) nicht für eine Fortführung des Vertragsverhältnisses eignet;
- ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
- die erneute Registrierung während einer noch laufenden Sperrung des Nutzers;
- die Angabe falscher Profildaten des Nutzers zur Verschleierung der wahren Identität;
- wenn gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen;
- ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von der anderen Partei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch die Klinik ist der Nutzer nicht berechtigt, die Leistungen der Klinik erneut in Anspruch zu nehmen.
19.3 Der Nutzer hat das Recht, sein Nutzerkonto bei der Klinik jederzeit zu löschen. Nach Eingang der Löschungsanfrage wird das Nutzerkonto des Nutzers unverzüglich deaktiviert und die Löschung der personenbezogenen Daten eingeleitet. Die Löschung erfolgt innerhalb eines klar definierten Zeitraums, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Daten, die in Backups gespeichert sind, werden nach einem festgelegten Löschplan entfernt und währenddessen nicht aktiv genutzt. Die Klinik stellt sicher, dass alle personenbezogenen Daten, die durch Subunternehmer oder Drittanbieter verarbeitet werden, ebenfalls gelöscht werden. Aggregierte und anonymisierte Daten, die keine Rückschlüsse auf den Nutzer zulassen, können weiterhin aufbewahrt werden, sofern dies mit den geltenden Datenschutzgesetzen vereinbar ist.
19.4 Sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, werden die entsprechenden Daten für die Dauer dieser Fristen gespeichert und anschließend gelöscht. Mit der endgültigen Löschung seiner Daten verliert der Nutzer den Zugriff auf sein Nutzerkonto. Ferner erlischt mit der endgültigen Löschung auch die Pflicht der Klinik zur Speicherung der Daten des Nutzers. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten der Klinik bestehen nicht.
19.5 Im Übrigen gelten Teil B Ziffer 14.3. (Formerfordernis der Kündigung) und Ziffer 15.2. (Verhaltensbedingte Kündigung) dieser AGB entsprechen.
20. Mängelhaftung
20.1 Für Nutzer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach §§ 327d ff. BGB.
20.2 Gegenüber Nutzern, die Unternehmer sind, haftet die Klinik für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Bereitstellung der digitalen Produkte. Die verschuldensunabhängige Haftung der Klinik für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der App und der digitalen Inhalte wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen oder auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Klinik beruhen.
20.3 Im Übrigen gilt Teil A Ziffer 2. (Haftung für Schäden) dieser AGB entsprechend.
21. Haftungsfreistellung
Der Nutzer stellt die Klinik von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte der Klinik gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Nutzer eingestellter Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, der Klinik im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
22.2 Handelt der Patient als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Klinik. Hat der Patient seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der Klinik ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Patienten zugerechnet werden können. Die Klinik ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Patienten anzurufen.
Stand: 15.10.2025