Stationäre Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB)

Nach wie vor hat jeder Versicherte Anspruch auf stationäre medizinische Vorsorge und Rehabilitationsleistungen, wenn die medizinischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die reguläre Wartezeit von 4 Jahren zwischen zwei stationären Vorsorge- und Rehabiliationsmaßnahmen kann unterschritten werden, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Die Aufenthaltsdauer in einer Rehaklinik beträgt im Regelfall 3 Wochen, wobei manche Kostenträger allerdings nur einen verkürzten Aufenthalt genehmigen.

Verlängerungen sind in Einzelfällen, abhängig vom Krankheitsverlauf, möglich.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,- € pro Tag. Nahezu die Hälfte aller Versicherten ist aber von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit. Falls Sie noch keine 18 Jahre alt sind, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Ausbildungsförderung oder ähnliche Leistungen beziehen beziehungsweise Geringverdiener sind, sollten Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse erkundigen.

Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt gestellt. Bitten Sie darum, dass der Antrag sorgfältig begründet wird. Lassen Sie sich nicht entmutigen und bestehen Sie auf Ihrem Recht. Weisen Sie bereits im Antrag darauf hin, dass Sie in die Kliniken Dr. Vötisch in Bad Mergentheim möchten.

Alles zur Anschlussheilbehandlung (AHB)

Wird ein stationäres Reha-Verfahren im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung durchgeführt, spricht man von einer Anschlussheilbehandlung.

Anschlussheilbehandlungen werden generell von Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung bezahlt. Ihre Zuzahlung beträgt € 10,00 für längstens 28 Tage. Da Zuzahlungen, die im Kalenderjahr bereits geleistet wurden (z.B. wegen eines Aufenthalts im Akutkrankenhaus), angerechnet werden, ist bei AHB-Maßnahmen meistens nur eine geringe oder keine Eigenbeteiligung zu leisten.

Anschlussheilbehandlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus angetreten werden. Ausnahmen sind aus medizinischen Gründen oder bei lebensbedrohenden Erkrankungen naher Angehöriger möglich.

In der Regel werden Sie auf die Möglichkeit einer Anschlussheilbehandlung bereits im Akutkrankenhaus angesprochen, etwa von Ihrem Arzt oder einem Sozialarbeiter. Bitte weisen Sie in diesem Gespräch darauf hin, dass in den Kliniken Dr. Vötisch Anschlussheilbehandlungen bei Herz-Kreislauferkrankungen, gastroenterologischen, orthopädischen und Krebserkrankungen durchgeführt werden können.

Ein ausführliches Indikationsverzeichnis und rechtliche Hinweise zur Kostenübernahme senden wir Ihnen bzw. den Mitarbeitern Ihrer Akut-Klinik auf Anfrage gerne zu.

Die Spezialisten in Ihrer AHB-Klinik wissen, worauf es nach einer Operation ankommt.

Ansprechpartner

 Ines Siegert

Aufnahmebüro, Ines Siegert

Anmeldung, Reha-Termine, AHB-Aufnahme, Allgemeine Information

0800-499 0 499 (gebührenfrei),
07931 499-710,
AHB-Tel.: 07931 499-800

07931 499-799