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Den Antrag für eine ambulante Vorsorgemaßnahme (ehem. „offene Badekur“) stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Wird die Maßnahme bewilligt, übernimmt die Krankenkasse die Arztkosten des örtlichen Kurarztes sowie die Kosten für die verordneten Heilmittel abzüglich der Rezeptgebühr. Für die Unterbringungskosten kann Ihnen die Krankenkasse zusätzlich einen Zuschuss gewähren.
Vor Ort werden Sie durch einen ortsansässigen Kur- und Badearzt betreut, der in einem persönlichen Gespräch die Therapien und Behandlungen auf Ihre Bedürfnisse zuschneidet.
Die verordneten Therapiemaßnahmen erhalten Sie von unserem qualifizierten Therapeutenteam in unserer Klinik. Gerne koordinieren wir für Sie das Erstgespräch beim Kurarzt und organisieren den Transportservice.
Gern können Sie im Rahmen einer ambulanten Vorsorgemaßnahme in unserer Klinik untergebracht werden. Für diesen Zweck haben wir für Sie das 3-wöchige