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Beamte können unsere moderne, nach § 30 GewO konzessionierte, Klinik zur Durchführung einer beihilfefähigen Heilbehandlung aufsuchen.
Zunächst wenden Sie sich bitte an Ihren Amtsarzt, der die Heilbehandlung befürworten muss. Wenn Ihr Antrag genehmigt ist, sprechen Sie mit uns den Aufnahmetermin ab: