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Wenn Sie im häuslichen Umfeld bleiben wollen und trotzdem einer Rehamaßnahme bedürfen, können Sie eine Rehabilitation in vollem Umfang auch ambulant bei uns durchführen.
Die Kliniken Dr. Vötisch sind seit dem 01.07.2004 von den gesetzlichen Krankenkassen zur Durchführung ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Abs. 1 SGB V für orthopädische Erkrankungen zugelassen.
Auch Versicherte der Deutschen Rentenversicherung und der Landwirtschaftlichen Alterskasse können bei uns ambulante Rehabilitationen durchführen.
Selbstverständlich ist dies auch für privatversicherte Patienten möglich.
Voraussetzung ist eine vorherige Beantragung beim jeweils zuständigen Kostenträger.
Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 15 Therapietage.